
Nach der Anschlussheilbehandlung (AHB)
Nach Beendigung der AHB ist eine routinemäßige Wiedervorstellung in der EPZ Sprechstunde zwingend vorgeschrieben. Hier werden Sie von einem Hauptoperateur nachuntersucht. Er legt die weitere Behandlung mit Ihnen fest, die Rückkehr an den Arbeitsplatz . . .
Bei bestehenden Schmerzzuständen wird die weitere Behandlung, evtl. Abklärung und Einleitung der nötigen Behandlung veranlasst.
